Bedingungen für die „eingeschränkte Garantie“ von Lagafors

 

  • Damit die eingeschränkte Garantie gilt, muss mit Lagafors oder dem von Lagafors benannten Händler ein schriftlicher Wartungsvertrag abgeschlossen worden sein. Mindestens ein Wartungsbesuch pro Jahr.
  • Gültig ab dem Versanddatum von Lagafors in Schweden und für die Anzahl Jahre, die auf dem Stempel des Datenblatts oder in der Anfrage angegeben ist.
  • Lagafors und der Kunde müssen dem Anspruch auf die eingeschränkte Garantie zustimmen, damit dieser gültig wird.

Eingeschlossen sind

  1. Konstruktions-, Material oder Herstellungsfehler.
  2. Austausch von Teilen und der Transport zum Einsatzort beim Kunden.
  3. Transportkosten für die Rücksendung der schadhaften Teile.

Nicht eingeschlossen sind

  1. Verschleißteile.
  2. Arbeits- und Reisekosten für den Austausch schadhafter Teile.
  3. Fehler, die auf falschem Umgang mit der Ausrüstung und einer nicht vorgesehenen Verwendung beruhen.
  • Auf Aufforderung sind schadhafte Teile zur weiteren Untersuchung an Lagafors zurückzusenden.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Lagafors Fabriks AB

Martin Johansson
Produktmanager